Über Open-Data hat Jesper Zedlitz von der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein gestern beim WebMontag Kiel gesprochen und für mich ist dabei hängen geblieben: So langsam kommen Behörde da nicht mehr drum herum.
In Schleswig-Holstein und Hamburg steht das Open-Data-Prinzip schon in der Landesverfassung. Nordrhein-Westfalen hat es im eGovernment-Gesetz stehen. Dazu kommen aber auch noch weitere Vorschriften, wie die Mobilitätsdatenverordnung der Europäischen Union (EU) und gestern kamen für mich neu dazu:
- Das Datennutzungsgesetz des Bundes. Das schreibt vor: Wenn Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge Daten veröffentlichen, dann müssen sie das als Open-Data machen.
- Der „Durchführungsverordnung zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung“. Sie verpflichtet die EU alle öffentliche Stellen ihrer Mitgliedsstaaten ab Juli 2024 dazu, bestimmte „Hochwertige Datensätze“ als Open-Data zu veröffentlichen. Die Liste dieser Daten ist ganz schön lang!
Wer also in Behörden oder bspw. bei Stadtwerken mit Daten zu tun hat, muss sich in nächster Zeit auch damit beschäftigen, wie diese Daten vernünftig als Open-Data zur Verfügung gestellt werden können.
Links
- Jesper Zedlitz’ Open-Data Blog: open-north.de
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