Gerade bekommen eine Menge Menschen Abmahnung wegen Google-Fonts auf ihren Websites. Der Rechtsanwalt Stephan Dirks gibt Tipps zum Umgang damit.
Stephan Dirks ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Anlässlich der aktuellen Abwahnwelle haben wir uns Online getroffen und darüber gesprochen, was da gerade passiert, was von den Abmahnungen zu halten ist und wie seine Branche auf die Abmahnwelle reagiert.
#GoogleFonts Abmahnung – Was tun?
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Kurzfassung
- Hunderte, vermutlich tausende von Abmahnungen gibt es gerade in dieser Sache
- Die Abmahnungen kommen von zwei Kanzleien: Kilian Lenard aus Berlin und die RAAG Kanzlei aus Meerbusch.
- Die Abmahnung kann man einfach ignorieren. Das Risiko, dass danach etwas kommt ist äußerst gering.
- Trotzdem bleibt ein wahrer Kern: Die Google-Fonts dürfen nicht einfach geladen werden. Man kann sie einfach auch auf dem eigenen Server speichern.
- Wenn es ein Cookie-Banner gibt, dann scheint das nicht korrekt zu funktionieren. ALLE externen Inhalte wie Google-Fonts, Youtube-Video, Google-Maps, aber auch externe JavaScript-Bibliotheken wie jQuery usw. dürfen erst auf der Seite geladen werden, wenn der Benutzer dem zugestimmt hat.
- Der Rechtsanwalt Arno Lampmann hat eine einstweilige Verfügung gegen einen der Abmahner erwirkt.
- Der Anwalt Stephan Schmidts sammelt auf Twitter Beispiele, um Rechtsmissbrauch nachzuweisen. Er benötigt dafür als Direktnachricht den Namen der Kanzlei, das Datum des Schreibens, das Aktenzeichen und den Timestamp des Screenshots (wenn vorhanden)
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